MSA Garantie für tragbare Geräte
1. | Garantie – MSA gewährleistet, dass dieses Produkt für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab dem Aktivierungsdatum (vorausgesetzt maximal sechs Monate Lagerung vor Inbetriebnahme ab Herstellungsdatum oder 18 Stunden Gesamtalarmdauer, je nachdem, was zuerst eintritt) frei von mechanischen Mängeln oder fehlerhafter Verarbeitung ist, sofern es gemäß den Anweisungen und/oder Empfehlungen von MSA gewartet und eingesetzt wird. Bei Reparaturen oder Änderungen, die nicht vom autorisierten Kundendienst ausgeführt wurden, oder bei Garantieansprüchen, die auf Unfälle, Veränderung, Missbrauch oder falschen Gebrauch des Produkts zurückzuführen sind, wird MSA von allen Ansprüchen im Rahmen dieser Garantie entbunden. Normale Abnutzung und Verschleiß sind ebenfalls ausgeschlossen. Kein Händler, Angestellter oder Vertreter von MSA kann MSA an eine Zusicherung, Erklärung oder Änderung der Garantie in Bezug auf die unter dieser Vereinbarung verkauften Waren binden. MSA gibt zwar keine Garantie auf nicht von MSA hergestellte Komponenten oder Zubehörteile, überträgt aber alle Garantien der Hersteller solcher Komponenten auf den Käufer. DIESE GARANTIE ERSETZT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN, IMPLIZITEN ODER GESETZLICHEN GARANTIEN UND IST STRENG AUF IHRE BEDINGUNGEN BESCHRÄNKT. DER VERKÄUFER LEHNT AUSDRÜCKLICH DIE ZUSICHERUNG ALLGEMEINER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE ZUSICHERUNG DER ERFORDERLICHEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT AB. |
2. | Ausschließliche Abhilfe – Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die einzige und ausschließliche Abhilfe des Käufers bei einem Verstoß gegen die obige Garantie, oder bei sonstigen Klageansprüchen (einschließlich unerlaubter Handlung), die sich aus dieser ergeben oder darauf beziehen, nach Wahl von MSA in der Reparatur und/oder im Austausch eines Ausrüstungsgegenstands oder Teilen davon besteht, die sich nach Prüfung durch MSA als defekt herausstellen. Ersatzausrüstung und/oder Teile werden dem Käufer kostenlos zur Verfügung gestellt, FOB am vom Käufer angegebenen Bestimmungsort. WIRD EIN FEHLERHAFTES PRODUKT VON MSA NICHT ERFOLGREICH REPARIERT, SO FÜHRT DIES NICHT DAZU, DASS DIE HIERIN VEREINBARTE ABHILFE IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT. |
3. | Ausschluss von Folgeschäden – DER KÄUFER WIRD AUSDRÜCKLICH DARAUF HINGEWIESEN UND STIMMT ZU, DASS MSA UNTER KEINEN UMSTÄNDEN DEM KÄUFER GEGENÜBER FÜR WIRTSCHAFTLICHE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN ODER VERLUSTE JEGLICHER ART HAFTET, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE ERWARTETE GEWINNE ODER ANDERE VERLUSTE AUFGRUND DER NICHTFUNKTIONSTÜCHTIGKEIT DER WAREN. Dieser Ausschluss gilt für Ansprüche aus der Nichteinhaltung der Garantie, unerlaubtem Verhalten oder anderen Rechtsgründen gegen MSA. |
4. | Garantie – MSA gewährleistet, dass dieses Produkt für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab dem Aktivierungsdatum (vorausgesetzt maximal sechs Monate Lagerung vor Inbetriebnahme ab Herstellungsdatum oder 18 Stunden Gesamtalarmdauer, je nachdem, was zuerst eintritt) frei von mechanischen Mängeln oder fehlerhafter Verarbeitung ist, sofern es gemäß den Anweisungen und/oder Empfehlungen von MSA gewartet und eingesetzt wird. Bei Reparaturen oder Änderungen, die nicht vom autorisierten Kundendienst ausgeführt wurden, oder bei Garantieansprüchen, die auf Missbrauch oder falschen Gebrauch des Produkts zurückzuführen sind, wird MSA von allen Ansprüchen im Rahmen dieser Garantie entbunden. Kein Bevollmächtigter, Mitarbeiter oder Repräsentant von MSA ist berechtigt, MSA an Zusicherungen, Darstellungen oder Garantien zu den im Rahmen dieses Vertrages verkauften Waren zu binden. DIESE GARANTIE ERSETZT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN, IMPLIZITEN ODER GESETZLICHEN GARANTIEN UND IST STRENG AUF IHRE BEDINGUNGEN BESCHRÄNKT. DER VERKÄUFER LEHNT AUSDRÜCKLICH DIE ZUSICHERUNG ALLGEMEINER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE ZUSICHERUNG DER ERFORDERLICHEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT AB. |
5. | Ausschließliche Abhilfe – Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die einzige und ausschließliche Abhilfe des Käufers bei einem Verstoß gegen die obige Garantie, einer unerlaubten Handlung von MSA oder aus sonstigen Rechtsgründen nach Wahl von MSA in der Reparatur und/oder im Austausch eines Ausrüstungsgegenstands oder Teilen davon besteht, die sich nach Prüfung durch MSA als defekt herausstellen. Das Ersatzgerät und/oder die Ersatzteile werden dem Käufer kostenlos geliefert, FOB ab Werk von MSA. Wird ein fehlerhaftes Produkt von MSA nicht erfolgreich repariert, so führt dies nicht dazu, dass die hierin vereinbarte Abhilfe ihren wesentlichen Zweck verfehlt. |
6. | Ausschluss von Folgeschäden – Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen und stimmt zu, dass MSA unter keinen Umständen dem Käufer gegenüber für wirtschaftliche, besondere, zufällige Schäden oder Folgeschäden oder Verluste jeglicher Art haftet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene erwartete Gewinne oder andere Verluste aufgrund der Nichtfunktionstüchtigkeit der Waren. Dieser Ausschluss gilt für Ansprüche aus der Nichteinhaltung der Garantie, unerlaubtem Verhalten oder anderen Rechtsgründen gegen MSA. |