Gerät dauerhaft außer Betrieb nehmen
In den EU-Mitgliedstaaten müssen Geräte gemäß der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) entsorgt werden. In allen anderen Ländern bzw. Staaten muss die Entsorgung gemäß den geltenden bundes- und einzelstaatlichen und lokalen Umweltschutzvorschriften erfolgen.